Förderung

Während der Corona-Pandemie gab es verschiedene, befristete und thematisch unterschiedliche Sonderförderprogramme von Kommunen, Bund und Ländern auch für Kulturakteure. 
Seit Sommer 2021 bündelt die Homepage www.kulturberatung-hessen.de Informationen über diese Programme und dient nun weiter dazu, alle aktuellen Förderprogramme sowie aktuelle Infos rund um Kunst und Kultur aufbereitet zu veröffentlichen. Dort kann man zudem kostenlose Beratungen und Seminare in Anspruch nehmen.
Bei Fragen zu spezifischen Förderprogrammen empfehlen wir die Infos bzw. Beratung direkt bei den ausgebenden Stellen. 

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Landesförderung 

Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen. Ihnen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, sie sind keine reinen Kulturanbieter. Die Zentren und Initiativen sehen sich als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten. Sie verstehen sich weniger als Ausrichter von großen und teuren Events, sondern ihr Fokus ist die offene und spartenübergreifende ganzjährige Kulturarbeit.

Seit dem Haushaltsjahr 2016 werden die Landesmittel durch das Ministerium bereitgestellt und über die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS Hessen e.V.) an die Letztempfänger weitergeleitet. Mitglieder der LAKS werden direkt über die LAKS in das Verfahren einbezogen. Aber auch Einrichtungen und Initiativen, die nicht in der LAKS organisiert sind, können eine Projektförderung beantragen.

Voraussetzung zur Förderung

Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem: 

  • gemeinnützige Organisation
  • regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Veranstaltungsangebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
  • Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
  • emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
  • demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
  • Netzwerk- und Kooperationsorientierung
  • mehr als reine Veranstaltertätigkeit

Um die Bewerbung zu erleichtern, gibt es ein spezielles Formular. Wir empfehlen, das Formular runterzuladen und mit dem Acrobat Reader auszufüllen. Sie können sich auch formlos bewerben, wenn Inhalt und Form Ihres Förderantrags grundsätzlich den standardisierten Vorgaben des Formulars entsprechen. Zusätzlich sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan mit Nennung des Fehlbetrags einzureichen.

Wichtig: Bitte fügen Sie auch Nachweise bei, dass Sie grundsätzlich die oben genannten Förderkriterien, z.B. das regelmäßige sowie sparten- und milieuübergreifende Veranstaltungsangebot, erfüllen. Auch die Satzung (Erstantragssteller bzw. bei Satzungsänderungen) und ein aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt müssen mit eingereicht werden. Ohne den Nachweis dieser grundsätzlichen Förderfähigkeit des Antragsstellers kann der Förderrat nicht über den Projektantrag entscheiden.

Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres, für Aktivitäten im Jahr 2024 müssen die Anträge also bis spätestens 31.10.2023 eingereicht sein (es gilt das Datum des Poststempels). Wir empfehlen, im Vorfeld einer Antragsstellung Kontakt mit der LAKS-Geschäftsstelle aufzunehmen.

Kontakt

Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V.
c/o Kulturzentrum Schlachthof (LAKS)
Mombachstraße 12
34127 Kassel
Fon: 0561/220712 709
Fax: 0561/8906882
info@remove-this.laks.de

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Weitere Regel-Fördermöglichkeiten im Bereich Soziokultur

Für Fragen rund um Förderanträge, die an den bundesweit agierenden Fonds Soziokultur mit Sitz in Bonn gestellt werden sollen, wenden Sie sich bitte bei Beratungsbedarf direkt an die Geschäftsstelle des Fonds Soziokultur. Antragsfristen sind jeweils der 2. Mai und der 2. November.
Seit August 2018 findet sich auch in Hessen eine Servicestelle "Kultur macht stark“ mit Sitz in Frankfurt, die ansprechbar ist für alle Fragen rund um die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms: https://lkb-hessen.de/projekte/servicestelle-kultur-macht-stark.
Das Modellprojekt Kulturkoffer des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) fördert seit 2016 vorbildhafte Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung, deren Vermittlungsangebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Alter von 10 bis 16 Jahren und/oder mit erschwertem Zugang zu Bildung und Teilhabe, kostenlos bzw. kostengünstig zugänglich sind. Die Abwicklung erfolgt über die Landesvereinigung Kulturelle Bildung, die die Antragsteller auch berät.